Vollmacht für die Kfz-Zulassung: Muster, Unterlagen und wann du keine brauchst


Du kannst nicht selbst zur Zulassungsstelle, und jemand anderes soll das Auto für dich anmelden, ummelden oder abmelden. Dann stellt sich schnell die Frage, ob dafür ein Zettel mit deiner Unterschrift genügt. Kurz gesagt: Zum Zulassen verlangen Köln und Dortmund bei Vertretung eine schriftliche Vollmacht, dazu Ausweise und ein SEPA-Mandat. Zum Abmelden verlangt das Gesetz keine, denn nach § 16 Abs. 1 FZV gilt ein Dritter als bevollmächtigt, wenn er die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen vorlegt. Ob eine Stelle trotzdem einen Ausweis sehen will, klärst du dort. Und nach einem Verkauf stellt der Käufer die Ummeldung selbst auf seinen Namen. Welcher Fall bei dir passt, zeigt die Tabelle.
Stand aller Angaben: Gesetzestexte und Behördenseiten, abgerufen am 4. November 2026. Das ist keine Rechtsberatung.
Vollmacht zum Auto anmelden: Pflichtangaben und Muster
Das Muster unten ist eine Zusammenstellung der üblichen Angaben, die Formulare der Zulassungsstellen variieren. Kopiere den Text, setze deine Angaben ein und gleiche ihn mit dem Vordruck deiner Stelle ab.
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Vollmacht zur Vorlage bei der Kfz-Zulassungsbehörde
Hiermit bevollmächtige ich
Name, Vorname oder Firma (Halter bzw. zukünftiger Halter): ______________________
Anschrift: ______________________
Herrn / Frau / Firma als Bevollmächtigten
Name, Vorname: ______________________
Anschrift: ______________________
das nachstehende Fahrzeug für mich zuzulassen und die Fahrzeugpapiere in Empfang zu nehmen.
Hersteller und Typ: ______________________
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) oder zukünftiges Kennzeichen: ______________________
Gewünschtes Kennzeichen (Wunschkennzeichen, E-Kennzeichen), falls gewünscht: ______________________
eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung: ______________________
Einverständniserklärung: Ich bin damit einverstanden, dass dem Bevollmächtigten meine kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und eine Aufstellung der Gebührenrückstände mitgeteilt werden. Mir ist bekannt, dass das Fahrzeug nur zugelassen werden kann, wenn keine Steuer- und Gebührenrückstände bestehen.
Ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer liegt separat bei (von Kontoinhaber und Halter unterschrieben), sofern die Zulassungsstelle nicht darauf verzichtet.
Diese Vollmacht schließt keine Untervollmachten ein.
Ort, Datum: ______________________
Unterschrift Halter: ______________________
Unterschrift Bevollmächtigter: ______________________
Anlagen: Ausweis des Vollmachtgebers, SEPA-Lastschriftmandat, Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten
```
Zwei Dinge solltest du vorher klären. Erstens die Form: Köln verlangt die Vollmacht im Original mit handschriftlicher Unterschrift; eine digitale Kopie nennt die Seite nicht als Alternative. Zweitens die Begleitpapiere: Köln nennt den Ausweis des Bevollmächtigten und den des Halters, Dortmund verlangt zusätzlich zur schriftlichen Vollmacht die Einverständniserklärung zu den Steuerverhältnissen und den Lichtbildausweis des Bevollmächtigten. Ein Muster aus dem Netz ersetzt nie den Blick auf die Seite deiner Zulassungsstelle. Wenn dein Auto ein E-Kennzeichen tragen soll, hilft dir unser Beitrag Was für und gegen das E-Kennzeichen spricht.
Vollmacht für die Zulassungsstelle: Diese Unterlagen gehören dazu
Der Bevollmächtigte bringt mehr mit als den Zettel. Nach den Verfahrensseiten von Köln und Dortmund (abgerufen am 4. November 2026) gehören dazu:
- die unterschriebene Vollmacht und der Ausweis des Bevollmächtigten
- die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halter- oder Kennzeichenwechsel auch Teil II (Fahrzeugbrief), laut Köln
- die eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
- der Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bei Firmenfahrzeugen ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung, laut Köln
Beim SEPA-Mandat zählen die Unterschriften. Köln nennt zwei, die von Kontoinhaber und Fahrzeughalter. Das Zollformular 032021 verlangt ebenfalls beide Unterschriften.
Bei einem Elektroauto stellt sich die Frage, ob das Mandat trotz Steuerbefreiung nötig ist. Laut Zoll musst du zur Zulassung grundsätzlich ein Mandat abgeben, Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa bei bestimmten Steuerbefreiungen. Ob deine Zulassungsstelle bei deinem Auto darauf verzichtet, erfährst du am sichersten dort, frag also vorher nach.
Vollmacht für die Kfz-Abmeldung: Wann du keine brauchst
Beim Abmelden ist die Rechtslage anders als beim Zulassen. § 16 Abs. 1 FZV verlangt vom Halter die Zulassungsbescheinigung Teil I und die abgestempelten Kennzeichen. Dann folgt der Satz, auf den es ankommt: „Legt ein Dritter alle nach Satz 1 erforderlichen Unterlagen vor, gilt er als von dem Halter bevollmächtigt, die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges zu beantragen.“
Die Stadt Dortmund schreibt auf ihrer Seite entsprechend, die Außerbetriebsetzung könne „von jeder Person vorgenommen werden“, eine Vollmacht sei dafür nicht erforderlich. Als Nachweis genügen laut Seite die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder, bei einer Verschrottung kommt Teil II dazu.
Heißt das, eine Vollmacht ist beim Abmelden nie nötig? So pauschal stimmt das nicht. Das Gesetz verlangt keine, aber ob eine Stelle trotzdem einen Ausweis sehen will, erfährst du nur dort. Wer sicher gehen will, gibt einen formlosen Satz mit: „Hiermit bevollmächtige ich (Name), mein Fahrzeug mit dem Kennzeichen (Kennzeichen) bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb zu setzen“, dazu Datum und Unterschrift. Das ist eine Absicherung, keine gesetzliche Pflicht.
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Behörde. Dortmund nennt auf seiner Seite 17,10 Euro für die Außerbetriebsetzung vor Ort und 3,30 Euro online, Stuttgart 2,70 Euro für die Online-Abmeldung. Beide Seiten tragen kein Datum, die Beträge sind der Stand vom 4. November 2026.
Online abmelden: Geht das auch für einen anderen?
§ 24 Abs. 4 FZV sagt, dass bei der Online-Abmeldung auf die Identifizierung des Antragstellers verzichtet wird, wenn die Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I erfasst werden. Die Norm spricht vom Antragsteller, nicht vom Halter. Stuttgart bestätigt, dass dafür keine Identifizierung des Halters nötig ist, nennt als Voraussetzung ein Fahrzeug, das seit dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, und weist darauf hin: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kennzeichen ungültig. Ob ein Dritter den Antrag ausdrücklich stellen darf, regelt keine der gelesenen Seiten. Den Ablauf mit den Sicherheitscodes erklärt unser Beitrag So funktioniert die digitale Abmeldung beim Verkauf.
Verkauf: Wer meldet ab, und was gibst du aus der Hand?
Beim Privatverkauf zählt zuerst, wer das Auto nach der Übergabe fährt und unter wessen Namen. Meldet der Käufer um, beantragt er das als neuer Halter auf eigenen Namen. Nach § 15 Abs. 5 FZV muss er unverzüglich neue Halterdaten mitteilen, mit eVB eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen und Teil II zur Umschreibung vorlegen. Die Vorschrift nennt keine Vollmacht des Verkäufers, auch die Dortmunder Seite zum Halterwechsel verlangt keine Vollmacht des Verkäufers; eine Vollmacht nennt sie nur, wenn ein Dritter für den neuen Halter zur Zulassungsstelle geht.
Du als bisheriger Halter hast eine eigene Pflicht: Du musst den Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen, mit Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung, dass ihm die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde. Die Mitteilung entfällt, wenn der Käufer seinen Pflichten schon nachgekommen ist. Kommt niemand nach, kann die Behörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt aufbieten, mit vier Wochen Frist. Danach endet die Zulassung.
Wenn das Auto stattdessen abgemeldet werden soll, kann das nach § 16 FZV auch der Käufer oder ein Händler mit Teil I und Kennzeichen erledigen. Was du dabei aus der Hand gibst, solltest du bewusst entscheiden:
- Sicherheitscodes nicht freilegen, bevor der Käufer das Auto abholt. Danach ist das Kennzeichen ungültig, wie Stuttgart schreibt.
- Keine unterschriebene Blanko-Vollmacht, keine Generalvollmacht und keine Ausweiskopie an unbekannte Interessenten. Für Ummeldung und Abmeldung braucht der Käufer sie laut den gelesenen Quellen nicht.
- Unterlagen nicht per unverschlüsselter Nachricht verschicken.
Woran du Betrugsmaschen beim Autoverkauf erkennst, steht in unserem Beitrag Betrugsmaschen beim Autoverkauf erkennen.
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Quellen
- § 16 FZV, Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 04.11.2026
- § 6 FZV, Antrag auf Zulassung, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 04.11.2026
- § 15 FZV, Mitteilungspflichten bei Änderungen, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 04.11.2026
- § 20 FZV, Antrag (internetbasierte Zulassung), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 04.11.2026
- § 24 FZV, Antrag auf Außerbetriebsetzung, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 04.11.2026
- Kraftfahrzeug abmelden, Stadt Dortmund, abgerufen am 04.11.2026
- Kfz-Zulassung nach Halter-/Halterinnenwechsel, Stadt Dortmund, abgerufen am 04.11.2026
- Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Köln, Stadt Köln, abgerufen am 04.11.2026
- iKfz: Kraftfahrzeug online abmelden, Landeshauptstadt Stuttgart, abgerufen am 04.11.2026
- Zahlung der Kfz-Steuer, Zoll, abgerufen am 04.11.2026

