Kaufvertrag Auto privat: Was beim E-Auto zusätzlich hineingehört


„Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.“ Dieser Satz beruhigt viele Verkäufer, denn danach, so die Hoffnung, kann nichts mehr kommen. Stimmt nur zum Teil. Als Privatperson darfst du die Haftung für Sachmängel tatsächlich vertraglich ausschließen, das schreibt der ADAC auf seiner Kaufvertrag-Seite (abgerufen am 25. Oktober 2026). Der Ausschluss hilft dir aber nicht, wenn du einen Mangel arglistig verschweigst, und er greift nicht für eine Beschaffenheit, die du im Vertrag ausdrücklich zugesagt hast. Beim E-Auto ist das schnell der Akku, und dafür hat das gängige Formular keine Zeile.
Dieser Artikel geht das ADAC-Formular für den privaten Verkauf durch, erklärt die Grenzen des Ausschlusses und zeigt vier Punkte, die du beim E-Auto zusätzlich festhältst. Die Formulierungen sind Beispiele zum Anpassen und keine Rechtsberatung. Ein Gewährleistungsausschluss wirkt nur zwischen Privatpersonen, und im Zweifel lässt du den Vertrag anwaltlich prüfen.
Kaufvertrag Auto privat als PDF: Was das ADAC-Formular abfragt
Der ADAC stellt den „Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges“ als PDF bereit. Die PDF-Ausgabe trägt den Stand 08.26 (am 23. Oktober 2026 abgerufen). Das Formular gilt nur für den Verkauf von Privat an Privat. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, ist der darin enthaltene Haftungsausschluss laut ADAC unwirksam.
Auf dem Vertragsblatt stehen zuerst die Daten beider Parteien, das Fahrzeug mit Fahrzeug-Identnummer und der Gesamtpreis in Ziffern und in Worten. Danach erklärt der Verkäufer, dass das Auto sein unbeschränktes Eigentum ist, und er nennt Zusatzausstattung und Zubehör. Er gibt an, ob das Auto gewerblich genutzt wurde, wie viele Vorbesitzer es hatte, ob der Service lückenlos war und ob Rückrufe und Software-Updates durchgeführt wurden. Unfallschäden aus der eigenen Besitzzeit trägt er ein oder kreuzt „keine“ an. Für die übrige Zeit gilt „soweit ihm bekannt“.
Diese Formulierung hat Folgen. Laut ADAC ist „soweit bekannt“ eine Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen, für deren Richtigkeit der Verkäufer nicht haftet, außer er verschweigt arglistig. Bist du dir bei einem Punkt nicht sicher, kreuzt du „Keine Angaben“ an, statt zu raten.
Für ein E-Auto hat das Formular Lücken. Die folgende Tabelle zeigt, was auf dem Blatt steht und was du ergänzt.
| Thema | Das ADAC-Formular (Ausgabe 08.26) | Beim E-Auto zusätzlich |
| --- | --- | --- |
| Zubehör | Freitextzeile für Zusatzausstattung und Zubehör | Ladekabel einzeln benennen |
| Dienste | Zeile für zeitlich beschränkte Funktionen mit Ablaufdatum | Hinzugebuchte Hersteller-Dienste mit Laufzeit |
| Fernzugriff | Erklärung, dass Remote-App-Verbindungen getrennt wurden | Herstellerkonto: Fahrzeug entfernt, mit Datum |
| Garantie | Garantieansprüche werden an den Käufer abgetreten | Ob der Hersteller die Abtretung der Akku-Garantie anerkennt, steht nicht im Formular |
| Zustand | Unfälle, Service, Rückrufe, Untersuchungsprotokoll | Keine Zeile für den Akku |
Der ADAC bietet außerdem einen „Kaufvertrag für gebrauchte Elektrofahrzeuge“ als PDF an (Ratgeberseite, Stand 20. Oktober 2026). Dessen Inhalt beschreibt dieser Artikel nicht. Lies diese Variante, bevor du unterschreibst.
Gewährleistungsausschluss beim privaten Autoverkauf: Was er abdeckt und was nicht
Ohne Vereinbarung gilt beim Verkauf die gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren. Als Privatperson schließt du sie im Vertrag aus. Das Formular tut das mit einem vorgedruckten Satz über der Aufzählung. Der Ausschluss gilt dort ausdrücklich nicht bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und nicht bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Die zweite Grenze ist das Verschweigen. Der ADAC schreibt, dass du alle bekannten Mängel und Unfallschäden ungefragt mitteilen musst. Verschweigst du einen Mangel arglistig, kann der Käufer sich trotz Ausschluss auf ihn berufen, das regelt § 444 BGB. Was überhaupt als Unfallschaden zählt, erklärt der Artikel Wann ist ein Auto wirklich unfallfrei?.
Die dritte Grenze ist weniger bekannt und betrifft das E-Auto direkt: die vereinbarte Beschaffenheit. Der Bundesgerichtshof hat am 10. April 2024 (VIII ZR 161/23) einen Privatverkauf entschieden. Ein Mercedes 380 SL, Erstzulassung 1981, war mit der Angabe angeboten worden, die Klimaanlage funktioniere einwandfrei, und direkt danach stand „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung“. Die Klimaanlage war kaputt. Der BGH hielt fest, dass ein allgemeiner Ausschluss neben einer vereinbarten Beschaffenheit nur sonstige Mängel erfasst, nicht das Fehlen der zugesagten Eigenschaft.
Übertragen auf den Akku heißt das: Schreibst du „Akku mit mindestens 90 Prozent Gesundheitszustand“ als Eigenschaft in den Vertrag, kann diese Angabe genau die Beschaffenheit sein, die der Ausschluss nicht abdeckt. Ob eine Angabe als vereinbarte Beschaffenheit gilt, ist eine Frage der Auslegung. Formuliere Akku-Angaben deshalb vorsichtig und lass sie im Zweifel anwaltlich prüfen.
Kfz-Kaufvertrag privat beim E-Auto: Vier Klauseln, die du ergänzt
Die Beispiele gehören ins Feld „Sondervereinbarungen“ oder auf ein Zusatzblatt, das beide Parteien unterschreiben. Die eckigen Klammern füllst du selbst aus.
1. Akkuzustand (SoH) mit Messprotokoll
Der ADAC schreibt, dass der Verkäufer den Gesundheitszustand der Batterie belegen sollte. Käufern rät er, sich Prüfprotokolle aus der Herstellerwerkstatt und ein lückenloses Scheckheft zeigen zu lassen. Halte diese Unterlagen deshalb bereit. Als Orientierung für den SoH nennt er Richtwerte: mindestens 92 Prozent bei 50.000 Kilometern, 88 Prozent bei 100.000, 84 Prozent bei 150.000 und 80 Prozent bei 200.000 Kilometern. Das sind Richtwerte und keine Zusagen.
Wie du an einen belastbaren Wert kommst und warum ein App-Auslesen weniger zählt als ein unabhängiges Zertifikat, steht im Artikel SoH der Batterie: Was der Wert bedeutet und wie du ihn misst. Für den Vertrag zählt vor allem, dass der Wert ein Datum, einen Prüfer und ein Protokoll hat.
> Der Akkuzustand (SoH) wurde am [Datum] von [Prüfer] mit [Wert] Prozent gemessen. Das Messprotokoll liegt diesem Vertrag bei. Der Wert beschreibt den Zeitpunkt der Messung und ist keine Zusicherung für die Zukunft.
Das ist ein Gestaltungsvorschlag, kein juristisch abgesichertes Muster. Ob er die Wirkung hat, die du dir wünschst, entscheidet die Auslegung des ganzen Vertrags.
2. Ladekabel und Zubehör
Der ADAC rät, im Kaufvertrag festzuhalten, welche Ladekabel und welches Zubehör mitgehen. Im Formular gibt es dafür die Zeile für Zusatzausstattung und Zubehör. Nutze sie genau, mit Steckertyp und Länge, und nicht mit „Ladekabel inklusive“.
> Mitverkauft werden: [Ladekabel mit Steckertyp und Länge], [weiteres Zubehör].
3. Akku-Garantie des Herstellers
Nach der ADAC-Ratgeberseite vom 20. Oktober 2026 hat sich bei den meisten Herstellern eine Batteriegarantie von acht Jahren oder 160.000 Kilometern etabliert. Ein Garantiefall liegt vor, wenn die nutzbare Restkapazität eine vom Hersteller festgelegte Grenze unterschreitet, meist 70 Prozent.
Ob die Garantie beim Verkauf mitgeht, beantwortet das Formular nicht. Es tritt zwar bestehende Garantieansprüche an den Käufer ab, aber das bindet den Hersteller nicht. Der ADAC schreibt in seinem Batterie-Ratgeber (Stand Oktober 2022), die Garantie sei in der Regel fahrzeugbezogen, einige Hersteller verlangten aber eine Abtretung an den Käufer. Die Regeln unterscheiden sich je Marke. Prüfe die Bedingungen darum beim Hersteller, bevor du etwas versprichst.
> Die Hochvoltbatterie hat laut Herstellerunterlagen Garantie bis [Datum oder Kilometerstand]. Der Verkäufer tritt seine Garantieansprüche an den Käufer ab, soweit die Garantiebedingungen das vorsehen. Ob und unter welchen Bedingungen die Garantie beim Käufer gilt, klärt der Käufer beim Hersteller.
4. Herstellerkonto und Konnektivität
Ein E-Auto ist oft mit App, Fernzugriff und hinzugebuchten Diensten des Herstellers verbunden. Das Formular hat dafür zwei Zeilen. In der einen bestätigst du, dass alle Remote-App-Verbindungen getrennt wurden und kein digitaler Zugriff mehr besteht. In der anderen trägst du zeitlich beschränkte Funktionen mit Ablaufdatum ein. In den Hinweisen für den Käufer rät der ADAC, sich bestätigen zu lassen, dass alle Verbindungen dauerhaft deaktiviert sind.
Wie die Abmeldung bei der Zulassungsbehörde von zu Hause geht, steht in Digitale Abmeldung beim Verkauf.
> Der Verkäufer hat das Fahrzeug am [Datum] aus seinem Herstellerkonto entfernt und alle Remote-App-Verbindungen getrennt. Hinzugebuchte Dienste: [Art, Laufzeit bis Datum]. Es besteht kein digitaler Zugriff auf das Fahrzeug mehr.
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug: Was am Übergabetag zählt
Das ADAC-Formular enthält Hinweise für Verkäufer, die über den Vertragstext hinausgehen. Der ADAC rät, möglichst Barzahlung des vollen Kaufpreises bei der Übergabe zu vereinbaren, weil Stundung und Ratenzahlung zu Problemen führen können. Die Zulassungsbescheinigung Teil II gibst du erst heraus, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
Die Verkaufsmeldungen schickst du an die Zulassungsstelle und an die Versicherung und behältst Kopien. Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, haftet der Verkäufer laut ADAC weiter für die Kfz-Steuer. Der ADAC empfiehlt deshalb, gemeinsam zur Ummeldung zu fahren oder das Auto vor der Übergabe abzumelden.
Und wenn du den Vertrag gar nicht selbst aufsetzen willst?
Ein Privatverkauf bedeutet, dass du Interessenten durchs Auto führst, Fragen zum Akku beantwortest und einen Vertrag schreibst, den du selbst verantwortest. Wer das nicht möchte, kann den anderen Weg gehen. Bei Aampere verkaufst du dein gebrauchtes E-Auto 100 % digital über eine Auktion an Händler. Auf der Plattform können 200+ Händler aus zehn Ländern mitbieten, nicht alle bieten auf jedes Auto, und ein unverbindliches Angebot kommt in 48h.
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Quellen
- ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges, ADAC Juristische Zentrale, Ausgabe 08.26 (PDF)
- ADAC Auto-Kaufvertrag: PDF zum Download, ADAC, abgerufen am 25. Oktober 2026
- Gebrauchtes Elektroauto kaufen, ADAC, Stand 20. Oktober 2026
- Elektroauto-Batterie: Lebensdauer, Garantie, Reparatur, ADAC, 25. Oktober 2022
- § 444 BGB Haftungsausschluss, buzer.de, abgerufen am 23. Oktober 2026
- Bundesgerichtshof zur Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines rund 40 Jahre alten Gebrauchtwagens, Pressemitteilung Nr. 82/2024, 10. April 2024


