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Kfz-Steuer E-Auto: Befreiung, Fristen und Kosten

Wie lang sind E-Autos eigentlich von der Kfz-Steuer befreit? Hier findest du die Antwort sowie den Bestpreis aus unserer Auktion mit 200+ E-Auto-Händlern.
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Frau am Schreibtisch berechnet Steuern mit Dokumenten, Brille und Taschenrechner

Elektromobilität ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden und die nachhaltige Verkehrswende ist ein staatliches Anliegen, um einen Beitrag zu den nationalen und europäischen Klimaschutzzielen zu leisten. Um Elektroautos für Verbraucher:innen attraktiver zu machen, gibt es daher verschiedene politische Maßnahmen.

Der Bund verfolgt mit seiner Förderpolitik das Ziel, den Markthochlauf zu beschleunigen, beispielsweise mit dem neuen Förderprogramm von insgesamt drei Milliarden Euro, das bis zu 800.000 private Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb fördert. Auch E-Kennzeichen und die damit verbundenen kommunalen Privilegien sollen dazu beitragen, Elektromobilität ansprechender zu machen. Eine weitere wichtige Maßnahme sind außerdem die Steuervorteile für Elektroautos.

Wenn du dich jetzt fragst, ob und wie lange dein E-Auto steuerbefreit ist, welche Fristen gelten und was auf dich zukommt, wenn die Befreiung der Kfz-Steuer ausläuft, dann bist du hier genau richtig. Wir erklären dir im Detail, was es damit auf sich hat. (Stand: Juli 2026)

 

Für wen gilt die E-Auto-Steuerbefreiung?

Reine Elektroautos sind derzeit in Deutschland von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) definiert reine Elektroautos als Fahrzeuge, welche ausschließlich mit Elektromotoren angetrieben werden. Diese Motoren müssen „aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden“. Konkret sind damit Batterien sowie wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen gemeint.

Technisch gesehen gelten Brennstoffzellen als spezielle Form von Elektroautos, da die Brennstoffzelle aus Wasserstoff Strom erzeugt, welcher dann einen Elektromotor antreibt. Interessant ist, dass der Wasserstoff in diesem Fall jedoch, um wirklich eine nachhaltige Alternative zum Verbrenner zu bieten, als Grüner Wasserstoff aus nachhaltiger Energie gewonnen werden sollte. Sogenannter Schwarzer, Brauner oder Grauer Wasserstoff, der aus den fossilen Energieträgern Steinkohle, Braunkohle bzw. Erdgas gewonnen wird, hinterlässt offensichtlich einen deutlich größeren ökologischen Fußabdruck – auch wenn er in einem Brennstoffzellen-Auto zum Einsatz kommt. Mit welcher Art von Wasserstoff das Brennstoffzellenfahrzeug letztendlich tatsächlich betankt wird, spielt jedoch für die E-Auto-Steuerbefreiung keine Rolle.

Außerdem gilt die Kfz-Steuerbefreiung für Fahrzeuge, die zwischen Mai 2016 und Dezember 2030 nach bestimmten Vorschriften zu Elektrofahrzeugen umgerüstet und entsprechend zugelassen wurden. Explizit ausgenommen von der Steuerbefreiung sind Mischformen von Elektromobilität und Verbrennungsmotor, wie Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Range Extender.

 

Wann und wie lang gilt die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos?

Die gesetzliche Grundlage für die Kfz-Steuerbefreiung, nämlich den Paragrafen 3d (KraftStG), haben Bundestag und Bundesrat im Dezember 2025 um fünf Jahre verlängert. Damit gilt, dass alle reinen Elektrofahrzeuge, wie im vorherigen Absatz beschrieben, weiterhin von der Kfz-Steuerbefreiung profitieren können.

Dazu muss die Erstzulassung im Jahr 2030 oder zuvor erfolgen. Die Steuerbefreiung gilt maximal zehn Jahre ab Erstzulassung, spätestens jedoch bis Ende 2035. Es gilt der Zeitpunkt, der zuerst eintritt.

Ein Beispiel: Wenn du dein Elektroauto bereits im Jahr 2023 zugelassen hast, wird die Steuerbefreiung nach zehn Jahren enden, also im Jahr 2033. Wenn du dein Elektroauto hingegen erst 2027 zulässt, endet die Befreiung nach weniger als zehn Jahren, nämlich mit dem Stichtag Ende 2035. Mit dieser Regelung soll Tatendrang forciert werden, denn durch sie gilt: Je früher, desto besser. Jeder Tag, der bis dahin verstreicht, ist ein verlorener Tag der E-Auto-Steuerbefreiung.

Nicht zu vergessen ist, dass das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 2030 zugelassen werden muss. Auch wenn danach noch fünf steuerbefreite Jahre folgen, gelten diese nur für rechtzeitig erstzugelassene Fahrzeuge. Andernfalls muss die Kfz-Steuer ab Tag 1 gezahlt werden. Sehen wir uns an, wie der Steuersatz in diesem Fall zustande kommt.

 

Wie wird die Kfz-Steuer bei Elektroautos berechnet?

Die Kfz-Steuer für Elektroautos wird nicht, wie bei den meisten neueren Verbrennern, nach Hubraum oder CO2-Ausstoß berechnet. Stattdessen zählt nach Ablauf der Steuervorteile für Elektroautos allein das zulässige Gesamtgewicht deines Fahrzeugs, welches du in Feld F.1 und F.2 deiner Zulassungsbescheinigung Teil I findest.

Gestaffelt wird nach Gewichtsklasse und anschließend berechnet pro angefangenen 200 Kilogramm. Die aktuellen Sätze nach Paragraf 9 (KraftStG) sind wie folgt angesetzt:

  • bis 2.000 Kilogramm: 5,625 Euro je angefangene 200 Kilogramm
  • 2.000 bis 3.000 Kilogramm: 6,01 Euro je angefangene 200 Kilogramm
  • 3.000 bis 3.500 Kilogramm: 6,39 Euro je angefangene 200 Kilogramm

 

Wenn man die Kfz-Steuer für E-Autos also beispielhaft für ein Tesla Model 3 berechnet, dessen zulässiges Gesamtgewicht bei 2.150 Kilogramm liegt, kommt die Kfz-Steuer jährlich auf etwas über 66 Euro. Es handelt sich um elf angefangene 200-Kilogramm-Einheiten, die bei der Gewichtsklasse zwischen 2.000 und 3.000 Kilogramm mit 6,01 Euro bepreist werden.

Große SUVs oder Elektroautos mit viel Ausstattung, die auch aufgrund der schweren Batterien schnell über drei Tonnen wiegen können, fallen hingegen teurer aus. Ein SUV-Modell der Mercedes-EQS-Reihe beispielsweise kommt bei 3.300 Kilogramm auf eine jährliche Steuer von über 100 Euro.

Statt per Hand nachzurechnen kannst du online einen Kfz-Steuer-Rechner nutzen, wie den des Bundesfinanzministeriums. Der Rechner gibt dir eine Orientierung, jedoch ist für einen verbindlichen Bescheid am Ende immer das Hauptzollamt zuständig.

 

Erstzulassung und Halterwechsel: Was gilt beim Gebrauchtkauf?

Wer ein gebrauchtes E-Auto kauft oder verkauft, sollte im Kopf behalten, dass die Steuerbefreiung an das Fahrzeug und dessen Erstzulassung gebunden ist, nicht an Halter:innen. Kaufst du einen gebrauchten Stromer, übernimmst du automatisch die verbleibende Restlaufzeit der Befreiung. Dabei ist natürlich vorausgesetzt, dass das Fahrzeug vor Ablauf der 2030er-Frist zugelassen wurde.

Das Erstzulassungsdatum entscheidet dabei über die Dauer der Restbefreiung. Ein E-Auto mit Erstzulassung 2021 hat 2026 noch rund fünf Jahre Befreiung vor sich, ein Modell mit Erstzulassung 2018 dagegen nur noch etwa zwei. Was das wert ist, zeigt ein Rechenbeispiel: Bei einem Fahrzeug mit rund 2.150 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht, wie dem Tesla Model 3, sind das aktuell rund 66 Euro Kfz-Steuer pro Jahr. Drei Jahre mehr Restlaufzeit bedeuten also etwa 200 Euro, die beim Gebrauchtkauf mitverhandelt werden können. Das wirkt sich indirekt auch auf den Wiederverkaufswert aus. Ein Fahrzeug mit langer Restlaufzeit der Steuerbefreiung ist attraktiver als eines, bei dem die volle Kfz-Steuer schon bald fällig wird. Wenn du dein Elektroauto verkaufen willst, ist die Kfz-Steuerbefreiung ein wichtiges Verkaufsargument, da sie für potenzielle Käufer:innen bares Geld wert ist. Weitere Themen zum Verkaufsprozess, wie Wartungs- und Verschleißkosten bei E-Auto, Wertverlust oder ob sich der Umstieg auf ein gebrauchtes E-Auto lohnt, findest du auf unserem Blog.

Wie bereits erwähnt, ist dieser Steuervorteil unabhängig von anderen politischen Fördermaßnahmen wie dem E-Kennzeichen, der E-Auto-Förderung oder der THG-Prämie. Plug-in-Hybride beispielsweise können zwar keine Steuerbefreiung bekommen, werden aber oft niedriger versteuert als Verbrenner, weil Hubraum sowie CO2-Ausstoß als Bemessungsgrundlage dienen, die Emissionswerte jedoch deutlich niedriger sind. Außerdem können sie unter bestimmten Umständen ein E-Kennzeichen bekommen. Es lohnt es sich also, verschiedene Prämien und Nachlässe individuell zu vergleichen.

 

Zusammengefasst: Kfz-Steuer für Elektroautos

Die Kfz-Steuerbefreiung von Elektroautos betrifft sowohl batteriebetriebene Fahrzeuge als auch solche mit wasserstoffbetriebener Brennstoffzelle. Die Zulassungsfrist ist bis 2030 verlängert worden und die Maximaldauer beträgt zehn Jahre, endet aber spätestens 2035. Wer jetzt ein solches Elektroauto zulässt, sichert sich noch mehrere Jahre Kfz-Steuerbefreiung.

Anschließend greift bei der Kfz-Steuer für Elektroautos eine Berechnung, die auf dem Fahrzeuggewicht basiert und im Vergleich zu Verbrennern moderat ausfällt. Für den Kauf und Verkauf von gebrauchten Elektroautos gilt, dass das Erstzulassungsdatum über die Restlaufzeit der Befreiung entscheidet. Ein Halterwechsel ändert daran nichts. Mit einem Kfz-Steuer-Rechner lässt sich die individuelle Belastung schnell und unkompliziert ermitteln. So behältst du die Kosten deines E-Autos jederzeit im Blick.

Sind deine laufenden Kosten zu hoch, obwohl dein E-Auto noch steuerbefreit ist? Dann kannst du hier kostenlos prüfen, was dein E-Auto noch wert ist.

Quellen

Bundesregierung Deutschland – Klimaschutzprogramm

Steuern.de - Elektroauto und Hybridfahrzeug versteuern

ADAC - Kfz-Steuer: Das gilt 2026 und darüber hinaus für E-Autos

Zoll - Steuervergünstigungen für reine Elektrofahrzeuge

FAQ zu diesem Thema

Welche E-Autos sind von der Kfz-Steuer befreit?
Per Gesetz sind reine Elektroautos befreit, die ausschließlich mit Elektromotor betrieben werden. Dazu zählen batteriebetriebene Elektroautos sowie wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen, Umrüstungen inklusive.
Bis wann gilt die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos?
Bei einer Erstzulassung vor dem 31. Dezember 2030 gilt die Befreiung für maximal zehn Jahre oder bis Ende 2035 – je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt.
Was passiert nach Ablauf der E-Auto-Steuerbefreiung?
Nach Ablauf der Steuerbefreiung werden Elektroautos nach Gewicht gestaffelt versteuert. Das gilt auch, wenn die Erstzulassung nach 2030 erfolgt.
Wie wird die Kfz-Steuer bei Elektroautos berechnet?
Elektroautos werden in Gewichtsklassen eingeteilt und anschließend gestaffelt versteuert. Dabei fallen zwischen 5,625 Euro und 6,39 Euro pro angefangene 200 Kilogramm an.
E-Auto-Steuerbefreiung: Was passiert beim Halterwechsel?
Die Befreiung ist an das Fahrzeug und dessen Erstzulassung gebunden, nicht an Halter:innen. Daher läuft eine noch bestehende Steuerbefreiung auch nach dem Gebrauchtwagenkauf weiter.
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