Geleastes E-Auto verkaufen: Geht das überhaupt? Die 3 Wege aus dem Leasingvertrag

Warum sollte man ein geleastes E-Auto verkaufen wollen? Es ist doch nur für ein paar Jahre da, dann geht es automatisch zurück. Klingt entspannt. Nur hält sich das Leben selten an Leasingverträge. Vielleicht passt die Reichweite nach einem Jobwechsel nicht mehr. Oder der Kofferraum ist nach Familienzuwachs plötzlich eher Handschuhfach mit Heckklappe. Vielleicht gefällt dir das Auto auch einfach nicht mehr.
Kann man ein geleastes E-Auto überhaupt verkaufen, obwohl es einem gar nicht gehört? Die kurze Antwort lautet: Nicht direkt. Das Auto gehört in der Regel dem Leasinggeber. Du bist Nutzer, nicht Eigentümer. Verkaufen kannst du es erst, wenn der Leasinggeber zustimmt oder du das Fahrzeug selbst aus dem Vertrag herauskaufst. Je nach Vertrag, Restwert, Kilometerstand und Marktpreis kann sich das trotzdem lohnen.
Ein geleastes E-Auto gehört nicht dir, deshalb ist der Vertrag wichtig
Beim Leasing zahlst du nicht den Kaufpreis des Autos ab, sondern die Nutzung über eine vereinbarte Laufzeit. Leasing ist eine Miete auf Zeit. Am Ende der Laufzeit gibst du das Fahrzeug dann zurück. Eigentümer wirst du in der Regel nicht. Das unterscheidet sich grundsätzlich von einem finanzierten Elektroauto. Wenn du ein finanziertes Elektroauto verkaufen willst, dann lies dir unseren Ratgeber hierzu durch.
Bei einer Finanzierung gibt es eine Restschuld, die am Ende abgelöst wird, dann gehört das Auto dir. Beim Leasing steht dagegen zunächst der Vertrag im Weg. Der Fahrzeugbrief, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II, liegt in der Regel beim Leasinggeber. Volkswagen Leasing schreibt in seinen FAQ zum Beispiel ausdrücklich, dass die Leasinggesellschaft juristischer Eigentümer ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II verwahrt.
Ein normaler Privatverkauf nach dem Motto „Käufer zahlt, ich übergebe Auto und Papiere“ funktioniert also nicht. Ohne Eigentum und ohne Fahrzeugbrief kann ein Käufer das Auto nicht einfach übernehmen.
Verkaufen trotz Leasing: Drei Wege führen aus dem Leasingvertrag
Wenn du ein geleastes E-Auto vor Vertragsende loswerden willst, gibt es im Kern drei Möglichkeiten. Welche davon funktioniert, hängt vom Vertrag und vom Leasinggeber ab.
Die erste Option ist die vorzeitige Vertragsauflösung. Du fragst den Leasinggeber, ob er den Vertrag vorzeitig beendet und das Auto zurücknimmt. Ein Anspruch darauf besteht in der Regel nicht. Viele Anbieter bestehen auf Vertragserfüllung oder verlangen einen finanziellen Ausgleich.
Die zweite Option ist die Leasingübernahme. Dabei übernimmt eine andere Person deinen bestehenden Vertrag. Das kann oft der praktischste Weg sein, wenn Leasinggesellschaften eine vorzeitige Beendigung nicht akzeptieren. Der neue Leasingnehmer tritt in deine Rechte und Pflichten ein. Der Leasinggeber muss zustimmen und verlangt häufig eine Bearbeitungsgebühr.
Die dritte Option ist der Rauskauf des Autos. Du fragst den Leasinggeber nach einem Ablöse- oder Kaufpreis. Wenn Vertrag und Anbieter es zulassen, kaufst du das Auto selbst. Eine vertraglich vereinbarte Kaufoption gibt dir dieses Recht am Laufzeitende. Nicht zu verwechseln mit dem Andienungsrecht: Dabei kann der Leasinggeber von dir verlangen, das Auto zum kalkulierten Restwert zu kaufen, du selbst hast dadurch aber keinen Anspruch auf die Übernahme. Erst danach kannst du es an einen Händler, an eine Privatperson oder über eine spezialisierte Plattform wie Aampere verkaufen.
Der Ablösewert entscheidet, ob Kaufen und Verkaufen sinnvoll ist
Entscheidend ist der Vergleich von Ablösewert und aktuellem Marktwert.
Der Ablösewert ist der Betrag, zu dem du das Leasingfahrzeug vorzeitig übernehmen kannst. Er kann sich aus Restwert, ausstehenden Raten, Gebühren, Zinsen, Verwaltungskosten und weiteren vertraglichen Regelungen zusammensetzen. Manche Leasinggeber nennen dir einen konkreten Kaufpreis. Andere bieten eine Vertragsauflösung mit Ausgleichszahlung an. Wieder andere schließen einen vorzeitigen Kauf grundsätzlich aus.
Der Marktwert ist das, was dein E-Auto jetzt realistisch am Markt bringt. Bei Elektroautos können sich die Marktwerte anders verhalten als bei Verbrennern. Denn der Markt für gebrauchte Elektroautos ist noch jünger und volatiler. Auch der Batteriezustand und die Frage, ob es bereits ein neues Modell gibt, können den Wert spürbar verschieben. Wenn der Marktwert aber nach einem Check über dem Ablösewert des Leasinggebers liegt, dann lohnt sich der Rauskauf mit anschließendem Verkauf, auch am Ende eines Leasingvertrages.
Eine einfache Rechenhilfe sieht so aus:
Marktwert oder Kaufangebot
minus Ablösewert
minus Gebühren
minus mögliche Schäden
minus Abmelde-, Transport- und Übergabekosten
So ergibt sich dein möglicher Gewinn oder Verlust.
Ein Beispiel: Der Leasinggeber bietet den Rauskauf deines Elektroautos für 28.000 Euro an. Mit Bearbeitungsgebühren und Ummeldung zahlst du zunächst 29.000 Euro. Jetzt gehört das Auto dir. Ein realistisches Händler- oder Aampere-Angebot liegt bei 30.000 Euro. Wenn du den Aufwand nicht scheust, kannst du so dein geleastes Elektroauto mit einem kleinen Gewinn verkaufen. Erhältst du für das Auto aber nur 26.000 Euro, würdest du Geld verlieren. Dann musst du rechnen, ob sich dieser Verlust für deine Situation lohnt. Wenn du zwingend ein anderes Auto benötigst, dann nimmst du den Verlust vielleicht in Kauf. Wenn du zu hohe Leasingraten loswerden willst und mit einem neuen Leasing beispielsweise 100 Euro im Monat sparst, kann sich das bei langer Restlaufzeit auch lohnen. Beachte aber unbedingt die Sonderkosten bei einem neuen Leasing, wie Überführung, Zulassung oder neue Winterreifen. Die schlagen zusätzlich zu jedem neuen Vertrag auf die monatliche Rate.
Wenn du den Marktwert einordnen willst, helfen unsere Aampere-Ratgeber zum Wiederverkaufswert von E-Autos und zum Wertverlust von Elektroautos. Für den konkreten Verkauf zählt aber immer ein aktuelles Angebot.
Der Leasinggeber nimmt das Auto nur selten zurück
Die einfachste Lösung wäre: Auto zurückgeben, Vertrag stoppen, fertig. In der Praxis ist das aber eher die Ausnahme.
Der Leasinggeber hat den Vertrag nämlich auf eine bestimmte Laufzeit kalkuliert. Wenn du früher aussteigst, fehlen ihm die geplanten Raten. Außerdem muss er das Auto früher verwerten als gedacht. Deshalb verlangen Leasinggeber bei einer vorzeitigen Auflösung häufig einen finanziellen Ausgleich. Volkswagen Leasing nennt als Voraussetzung für eine vorzeitige Vertragsauflösung zum Beispiel eine Einigung über die finanziellen Voraussetzungen und verweist auf den Händlerpartner als ersten Ansprechpartner.
Oft geht es um eine Ausgleichszahlung, eine Aufhebungsgebühr oder eine Abrechnung der wirtschaftlichen Nachteile. Manche Anbieter rechnen sehr konkret nach Tagen oder Monaten bis zum Vertragsende. Andere arbeiten mit Restwert, Raten, Gebühren und Fahrzeugzustand. Deshalb solltest du immer ein schriftliches Angebot anfordern.
Wichtig: Eine frühere Rückgabe beendet nicht automatisch alle Kosten. Schäden, fehlende Unterlagen, fehlendes Zubehör, übermäßige Abnutzung oder Mehrkilometer können zusätzlich berechnet werden. Der ADAC empfiehlt bei der Rückgabe, den Zustand genau zu dokumentieren, Fotos zu machen und ein Rückgabeprotokoll nicht ungeprüft zu unterschreiben.
Aampere kann helfen, wenn du das Auto zuerst aus dem Leasing löst
Aampere kann beim Verkauf eines geleasten E-Autos helfen. Zunächst kannst du dir über Aampere ein konkretes Angebot ganz unverbindlich einholen. So erfährst du, was du für dein Auto erhalten kannst.
Bei einem finanzierten Fahrzeug kann Aampere den Kaufbetrag direkt an die Finanzierungsbank überweisen und eine Restschuld ablösen. Beim Leasing löst du als Leasingnehmer den Vertrag zuerst selbst ab oder ziehst eine Kaufoption, wenn der Leasinggeber das erlaubt. Danach gehört das Auto dir. Dann kann Aampere das Fahrzeug von dir ankaufen.
Der sinnvolle Ablauf ist deshalb:
- Du fragst beim Leasinggeber den Ablöse- bzw. Kaufpreis schriftlich an.
- Du lässt dein E-Auto bewerten und holst dir beim Händler oder von Aampere ein Angebot ein.
- Du vergleichst das Angebot, Ablösewert, Gebühren und mögliche Rückgabekosten.
- Du kaufst dein Auto vom Leasinggeber nur heraus, wenn die Rechnung aufgeht.
- Danach verkaufst du es als dein eigenes Fahrzeug.
Der Vorteil liegt darin, dass du vor dem Rauskauf eine realistische Markteinordnung bekommst. Aampere bietet das Elektroauto bei einer Händlerauktion an. So erhältst du ein Kaufangebot innerhalb von 48 Stunden.
Käufer brauchen alle Unterlagen und einen sauberen Eigentumsübergang
Der Käufer sollte prüfen, ob der Verkäufer das Auto bereits ausgelöst hat oder ob der Verkauf nur geplant ist. Ohne Freigabe des Leasinggebers und ohne Zulassungsbescheinigung Teil II sollte kein Kaufvertrag wie bei einem freien Fahrzeug unterschrieben werden. Besonders kritisch sind Formulierungen wie: „Der Fahrzeugbrief kommt später“. Das kann funktionieren, wenn eine Abwicklung bei der Bank gut dokumentiert ist. Beim Leasing ist es aber oft komplizierter, weil der Verkäufer eben nicht automatisch Eigentümer wird.
Als Verkäufer solltest du deshalb vorab klären:
- Habe ich eine Kaufoption und einen Ablösepreis?
- Wie bekomme ich die Zulassungsbescheinigung Teil II nach Zahlung?
- Wann geht das Eigentum auf mich über?
- Welche Fristen gelten für Zahlung, Abmeldung und Übergabe?
Wenn der Käufer ein Händler ist, kennt er solche Prozesse meistens besser als private Käufer. Ein privater Käufer wird dagegen zu Recht nervös, wenn er Geld zahlen soll, obwohl das Fahrzeug noch der Leasinggesellschaft gehört.
Kilometer sind beim Leasing ein eigener Wertfaktor
Beim Kilometerleasing buchst du eine bestimmte Fahrleistung, zum Beispiel 10.000 oder 15.000 Kilometer pro Jahr. Daraus ergibt sich die Rate. Fährst du mehr, zahlst du am Ende Mehrkilometer. Fährst du weniger, bekommst du je nach Vertrag Minderkilometer erstattet.
Für die Zwischenrechnung, wenn du noch mitten im Vertrag steckst, hilft diese Formel:
Jahreskilometer, geteilt durch 12 Monate, multipliziert mit den bereits verstrichenen Vertragsmonaten ergibt die anteilige Laufleistung.
Beispiel: 10.000 Kilometer pro Jahr bei 36 Monaten Laufzeit ergeben 30.000 Vertragskilometer. Nach 20 Monaten wären anteilig rund 16.667 Kilometer geplant. Steht das Auto bei 14.000 Kilometern, liegst du 2.667 Kilometer darunter. Steht es bei 20.000 Kilometern, liegst du 3.333 Kilometer darüber.
Was diese Kilometer wert sind, hängt vom Vertrag ab. Die Leasinggeber nennen in den Verträgen feste Cent-Sätze für Mehr- und Minderkilometer und in der Regel eine berechnungsfreie Toleranz von zum Beispiel 2.500 Kilometern.
Achtung: Diese Preise pro Kilometer können stark schwanken, zwischen beispielsweise 4 Cent bis zu über 10 Cent pro zu viel gefahrenen Kilometer. Da können schon hohe Zusatzkosten auf dich zukommen.
Beim Verkauf ist der Kilometerstand deshalb doppelt wichtig. Gegenüber dem Leasinggeber zählt die vertragliche Abrechnung. Gegenüber dem Markt zählt die tatsächliche Laufleistung des Autos. Ein junger Stromer mit wenigen Kilometern, gutem Akku und vollständiger Dokumentation bringt bessere Angebote als einer, der schon viel gefahren ist.
Jede Option hat Vor- und Nachteile. Prüfe, was in deiner Situation am besten ist
Geleastes E-Auto verkaufen klingt erst einmal widersprüchlich, weil du das Auto nicht besitzt. Die bequemste Lösung ist dabei nicht immer die wirtschaftlich beste. Eine vorzeitige Rückgabe erspart dir Verkaufsgespräche, Inserate und Käuferfragen. Sie kann aber teuer werden, wenn der Leasinggeber ausstehende Raten, Gebühren, Minderwert, Schäden und Kilometer abrechnet.
Eine Leasingübernahme ist eine einfache Möglichkeit, den vorhandenen Vertrag auf jemand anderen zu übertragen. Sie braucht aber einen passenden Übernehmer und die Zustimmung des Leasinggebers. Der Rauskauf mit anschließendem Verkauf kann sich lohnen, wenn der Marktwert hoch genug ist. Es ist aber nur sinnvoll, wenn du die Zahlen vorher kennst.
Die Reihenfolge sollte deshalb immer gleich sein: Vertrag lesen, Leasinggeber fragen, Aampere oder Marktwert prüfen, dann entscheiden. Wer zuerst kündigt und danach rechnet, verhandelt aus der schlechtesten Position.
Der sauberste Verkaufsweg führt über die reinen Zahlen. Wenn der Ablösewert niedrig genug ist und das E-Auto am Markt gut nachgefragt wird, kann der Verkauf nach einem Rauskauf sinnvoll sein. Wenn der Wert des Autos und Gebühren die Rechnung unwirtschaftlich machen, ist die Rückgabe am Ende der Laufzeit vielleicht die bessere Entscheidung.
Wenn du prüfen willst, ob sich der Rauskauf deines geleasten E-Autos lohnt, kannst du dein Fahrzeug bei Aampere kostenlos bewerten lassen und das Angebot mit dem Ablösewert des Leasinggebers vergleichen. So weißt du vor der Entscheidung, ob der Verkauf wirtschaftlich Sinn ergibt: E-Auto bei Aampere verkaufen.
Quellen und weiterführende Links:
ADAC: Leasing-Rückgabe: Alles zu Schäden, Kosten und Mehrkilometern
ADAC: Leasing: So funktioniert die Auto-Miete auf Zeit
ADAC: Leasing-Auto während der Laufzeit tauschen: Möglichkeiten und Kosten
ADAC: Leasingfahrzeug zulassen: So funktioniert’s
ADAC: Leasingübernahme: Vorteile, Kosten und wichtige Informationen
Verbraucherzentrale Bundesverband: Zum Widerrufsrecht beim Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung
Volkswagen Leasing: FAQs: Fragen und Antworten
FAQ zu diesem Thema
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