E-Auto-Förderung 2026: Mein Weg - Schritt für Schritt durch den Antrag


Stand: 28.09.2026
Kennst du noch „Das Haus, das Verrückte macht“ und den berüchtigten Passierschein A38? Die Szene aus dem Film „Asterix erobert Rom“ zeigt die beiden Helden, die nur eben einen behördlichen Prozess abschließen müssen, um ihre Aufgabe zu lösen. Sie kommt mir oft in den Sinn, wenn ich es mit Behörden und Formularen zu tun bekomme.
Wie ich jetzt auf diese Assoziation komme? Vor Kurzem habe ich die E-Auto-Förderung 2026 beantragt. Diesen Weg möchte ich mit dir teilen, damit du weißt, was auf dich zukommt, wenn du die Förderung für dein Elektroauto beantragen willst und welche Unterlagen du am besten vorher bereitlegst.
Wer E-Auto-Förderung 2026 bekommt
Viele aktuelle Angebote für Elektroautos rechnen die Förderung gleich in den Gesamtpreis ein. Beim Leasing geschieht das häufig in Form einer Anzahlung. „Jetzt inklusive bis zu 6.000 Euro Förderung!“, steht dann zum Beispiel im Angebot. Das bedeutet weder, dass der Betrag bereits abgezogen ist, noch dass der eigene Fall für diese Höchstförderung von 6.000 Euro infrage kommt. Die Anzahlung muss grundsätzlich zunächst selbst bezahlt werden. Erst später kann man sich das Geld dann in Form der Förderung vom Staat wiederholen.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Gefördert werden Kauf oder Leasing eines förderfähigen Neufahrzeugs, das ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurde. Antragsteller und Fahrzeughalter müssen dieselbe Person sein.
„Neufahrzeug“ ist dabei wörtlich gemeint. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), das die Förderung gewährt, knüpft die Förderung an die erste Zulassung. Ein früher zugelassener Vorführwagen oder ein Auto mit Tageszulassung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Zum Programm gehören reine batteriebetriebene Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge. Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender können unter zusätzlichen Klimaschutzvorgaben ebenfalls förderfähig sein. Für diese beiden Antriebsarten muss die Erstzulassung spätestens am 30. Juni 2027 erfolgen. Das Fahrzeug muss in allen Fällen mindestens 36 Monate in Deutschland auf die antragstellende Person zugelassen bleiben. Beim Leasing sollte der Vertrag diese Bindung abdecken.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Zum Haushalt zählen die antragstellende Person und der im Haushalt lebende Ehe-, Lebens- oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft. Ohne förderrelevantes Kind liegt die Obergrenze bei 80.000 Euro. Pro berücksichtigtem Kind steigt sie um 5.000 Euro, höchstens für zwei Kinder und damit bis auf 90.000 Euro. Das Kind muss bei der ersten Zulassung jünger als 18 Jahre sein, im Haushalt leben und kindergeldberechtigt sein.
Der Antrag muss spätestens zwölf Monate nach der Erstzulassung gestellt werden. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung, nicht das Kauf- oder Leasingdatum.
Wie hoch wird die E-Auto-Förderung 2026?
Für ein Batterieauto beträgt die Basisförderung 3.000 Euro. Ein förderfähiger Plug-in-Hybrid oder Range-Extender startet bei 1.500 Euro. Pro förderrelevantem Kind kommen 500 Euro hinzu, höchstens zweimal. Liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro, erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro. Unter 45.000 Euro kommt ein weiterer Zuschlag von 1.000 Euro dazu.
Damit reicht die Programmspanne beim Batterieauto von 3.000 bis 6.000 Euro. Bei einem förderfähigen Plug-in-Hybrid oder Range-Extender sind es 1.500 bis 4.500 Euro. Welche Summe tatsächlich bewilligt wird, entscheidet das BAFA nach der Prüfung.
Mein Weg zum Antrag in mehreren Akten
Bei meinem Leasing hatte ich die Förderung von Anfang an eingeplant. Ich rechnete die Rate mit der wahrscheinlichen Fördersumme durch und wusste trotzdem noch nicht, welcher Betrag in meinem Fall herauskommen würde. Dafür fehlte mir zuerst der aktuelle Steuerbescheid. Und noch ein paar weitere Dinge musste ich vorher besorgen oder beantragen, bevor ich mit dem Antrag auf Förderung meines Elektroautos überhaupt beginnen konnte.
1. Steuerbescheide
Das BAFA braucht die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide. Die Bescheide dürfen höchstens drei Jahre alt sein. 2023 und 2024 geht also aktuell auch. Bei gemeinsamer Veranlagung reichen die gemeinsamen Bescheide. Aus diesen Steuerbescheiden braucht das BAFA dann wiederum vor allem Adressat, Steuer-ID, Bescheiddatum, Steuerjahr und zu versteuerndes Einkommen.
2. Die Bund-ID
Damit hätte es losgehen können. Eigentlich. Nun brauchte ich allerdings noch eine BundID. Ein Konto mit Benutzername und Passwort allein reicht dafür nicht. Zulässig sind der Online-Ausweis oder ein passendes ELSTER-Zertifikat. Ich nahm den Online-Ausweis.
Mein Personalausweis ist onlinefähig, mein Smartphone erkennt ihn per NFC und die AusweisApp meldet technisch grünes Licht. Dann wollte sie die sechsstellige PIN. Ich kannte sie nicht. Einen Versuch unternahm ich, er war falsch. Danach zeigte die App noch zwei Versuche an. Ich hörte also lieber auf zu raten. Der eigentlich vollständig digitale Förderantrag konnte erst weitergehen, wenn ich beim Einwohnermeldeamt einen Termin für die persönliche Abholung dieses Passworts hatte.
Eine Woche später! Nach dem Behördentermin und der neuen PIN versuchte ich es wieder. AusweisApp auf dem Smartphone, Ausweis Programm auf dem PC installiert, unzählige Male den Perso gescannt oder bestätigt, dann endlich funktionierte die Identifizierung. Danach ergänzte ich auf der Website weitere Daten, bestätigte meine E-Mail-Adresse und vergab ein sehr langes Passwort. Ein wirklich lästiger Vorgang.
Dann stand die BundID. Kurz sah es so aus, als hätte ich meinen Passierschein. Tatsächlich fehlte noch der Kindernachweis.
3. Kindergeldnachweis
Für den Kinderbonus brauchte ich eine Kindergeldbescheinigung. Das Kindergeld erhält bei uns meine Frau. Der Weg führte deshalb zur Familienkasse, für die ich extra ein Konto bei der Bundesagentur für Arbeit anlegte. Es stellte sich aber raus, dass man dort zwar viele Bescheinigungen hochladen kann, eine Kindergeldbescheinigung zu herunterladen fand ich online aber nicht. Statt eines direkten Online Abrufs folgten mehrere Telefonate. Hierfür unbedingt die Kindergeldnummer bereit halten. Wer wie ich keine Ahnung hat, was das ist: Man findet sie am zuverlässigsten im Überweisungstext des Kindergeldes auf dem Kontoauszug der Bank. Das erste Telefonat erklärte mir, dass es eine andere Nummer für den öffentlichen Dienst (meiner Frau) gebe. Einmal führte die falsche Telefontaste zu einem Mitarbeiter, der auf die betreffende Akte nicht zugreifen konnte. Also noch einmal anrufen, diesmal über den anderen Weg. Als ich endlich an der richtigen Stelle durchkam, war es natürlich notwendig auch meine Frau persönlich ans Telefon zu holen. Schließlich bestätigte die Familienkasse den Versand der Kindergeldbescheinigung per Post.
Und damit wartete der Onlineantrag auf einen Brief.
Der eigentliche Online Antrag
Nach dem Wochenende waren Steuerbescheide, BundID, Kindernachweis und Fahrzeugdaten nun beisammen. Nach Online-Ausweis, Amtstermin, Kontoeinrichtung, Telefonaten und Postbrief war ich soweit, den Online-Antrag zu starten.
Über die Förderzentrale Deutschland meldete ich mich mit der BundID an. Das Formular fragte persönliche und haushaltsbezogene Angaben, Steuer-ID, IBAN meines Kontos und das zu versteuernde Einkommen ab.
Die FIN und die übrigen Fahrzeugdaten übernahm ich aus dem Fahrzeugschein. Nach den bisherigen Umwegen kontrollierte ich die lange Zeichenfolge lieber noch einmal. Ausgerechnet ein Tippfehler in der FIN sollte nicht der Stolperstein vor dem Passierschein sein.
Die Steuerbescheide kamen als PDFs ins Portal. Die Kopien dürfen um Angaben bereinigt werden, die das BAFA nicht benötigt. Dazu kann man vor dem Start des Antrags ein 6-seitiges Dokument lesen, das den korrekten Prozess der Schwärzungen erklärt. Ich entschied mich für Option B, nämlich ausdrücklich zu erklären, dass ich die Unterlagen ungeschwärzt zur Bearbeitung freigebe.
Für die Kindergeldbescheinigung sah ich zunächst keinen eigenen Upload-Bereich. Sie gehörte in meinem Antrag unter „Weitere Dokumente“. Dort lud ich sie ebenfalls als PDF hoch. Kauf- oder Leasingvertrag sowie den Fahrzeugschein erwartet das BAFA bei dem Antrag nicht.
Ich glich meine Angaben noch einmal mit den Unterlagen ab. Das Portal zeigte einen erwarteten Förderbetrag, dessen tatsächliche Bewilligung noch von der Prüfung abhängt. Dann schickte ich den Antrag ab und erhielt die Eingangsbestätigung.
Geschafft!
Was für den Antrag bereitliegen sollte
Der Antrag selbst war nicht besonders kompliziert. Es sind vor allem die nötigen Unterlagen, die du auf jeden Fall vorher beisammen haben solltest.
- Zwei aktuelle aufeinanderfolgende Einkommensteuerbescheide aller Personen, deren Einkommen zählt. Es werden zwei Steuerbescheide der letzten 3 Jahre benötigt, also 2023 und ‘24 oder 2024 und ‘25.
Woher? Aus den eigenen Steuerunterlagen; bei gemeinsamer Veranlagung genügen die gemeinsamen Bescheide.
- Eine Kindergeldbescheinigung, falls ein Kind berücksichtigt werden soll.
Woher? Falls nicht vorhanden, beantragen bei Familienkasse; in meinem Fall kam sie nach telefonischer Anforderung per Post.
- Eine BundID.
Woher? Über id.bund.de mit Online-Ausweis und PIN oder mit einem geeigneten ELSTER-Zertifikat.
- Die sechsstellige PIN für den Online-Ausweis.
Woher? Aus den Ausweisunterlagen; ist sie unbekannt, kann die zuständige Ausweisbehörde eine neue PIN setzen.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Woher? Der Fahrzeugschein, den man nach der Zulassung erhält. Sie lieferte in meinem Antrag FIN und Fahrzeugdaten, wurde aber nicht hochgeladen.
- Die Steuer-ID.
Woher? Aus dem Einkommensteuerbescheid.
- Die IBAN.
Die Kontodaten des Kontos, auf das die Prämie ausgezahlt werden soll.
Die 36-monatige Haltedauer gehört ebenfalls in die weitere Autoplanung; Wann kann ich mein gefördertes Elektroauto verkaufen? erklärt die Folgen für einen späteren Verkauf.
Wie lange die Bearbeitung dauert
Stand September 2026 nennt das BAFA keine feste Prüffrist für den Antrag. Erst nach einem positiven Zuwendungsbescheid soll die Auszahlung innerhalb weniger Wochen folgen. Mein Bescheid steht noch aus.
Was nehme ich aus meinem persönlichen Passierschein A38 mit? Der eigentliche Antrag war verständlich, sobald alle Unterlagen vorlagen. Der Weg dorthin führte vom Steuerbescheid über die Ausweisbehörde, die BundID und die Hotline der Familienkasse bis zu einem Postbrief für diesen Onlineantrag. Gute Vorbereitung macht aus diesem Weg keinen kurzen, aber einen überschaubaren. Auf die Bewilligung warte ich noch, und ausgerechnet dafür gibt es keinen Termin. Asterix hätte das vermutlich kommen sehen.
Falls du dein Elektroauto verkaufen willst, vielleicht um ein neues Elektroauto mit Förderung zuzulassen, kannst du dein jetziges E-Auto in 48h von Aampere bewerten lassen.
Quellen und weiterführende Links:
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Antrag vorbereiten & stellen
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: E-Auto-Förderung 2026 – Überblick
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Fördervoraussetzungen
- BAFA: Merkblatt zum Schwärzen personenbezogener Daten im Steuerbescheid und im Kindernachweis, Stand 4. August 2026
- BAFA: Monatliche Statistik zur E-Auto-Förderung (Stand 1. September 2026)

